CVN – Calibration Verification Number
Die Calibration Verification Number (CVN) ist ein Prüfwert, der von Motorsteuergeräten über den Kalibrierungsdatenstand gebildet wird. Sie dient der Integritäts- und Versionsprüfung: Anhand der CVN lässt sich feststellen, welcher Softwarestand im Steuergerät hinterlegt ist und ob dieser unverändert vorliegt.
Zusammen mit der Calibration ID (CAL ID) gehört die CVN zu den Daten, die im Rahmen der On-Board-Diagnose ausgelesen und bei Prüfungen herangezogen werden können.
Was passiert bei einer Softwareänderung?
Wird der Kalibrierungsdatensatz eines Steuergeräts verändert, ändern sich damit auch die daraus abgeleiteten Prüfwerte. Zusätzlich enthält jeder Datensatz Prüfsummen (Checksummen), die die interne Konsistenz der Daten absichern. Stimmen diese Prüfsummen nicht, kann das Steuergerät den Datensatz als fehlerhaft einstufen – mit Fehlereinträgen oder Funktionsstörungen als Folge.
Die softwareseitige Konsistenz eines Datensatzes ist damit eine technische Grundvoraussetzung für dessen Funktionsfähigkeit.
Was tuningV2 dabei leistet
- Analyse des vorliegenden Originaldatensatzes
- Bearbeitung von Kennfeldern und Kalibrierungsdaten
- Berechnung und Anpassung der erforderlichen Prüfsummen
- Prüfung der technischen Konsistenz des bearbeiteten Datensatzes
- Sicherung und Versionsverwaltung der bereitgestellten Softwarestände
- Rückführung eines Datensatzes auf einen vorhandenen Originalsoftwarestand
tuningV2 ist auf die Entwicklung und Bearbeitung von Software- und Kalibrierungsdatensätzen spezialisiert. Fahrzeugseitige Arbeiten wie Diagnose, Auslesen, Aufspielen, Aus-/Einbau oder mechanische Arbeiten werden – soweit erforderlich – eigenverantwortlich durch entsprechend qualifizierte Partnerbetriebe durchgeführt.
Rechtliche Einordnung
Wichtiger Hinweis: Änderungen an der Motorsteuerungssoftware können die Betriebserlaubnis, die Abgaseinstufung, Versicherungsschutz und Herstellergarantie berühren.
Ob eine Maßnahme genehmigungs-, eintragungs- oder abnahmepflichtig ist, hängt vom jeweiligen Fahrzeug und von der konkreten Maßnahme ab und ist im Einzelfall zu klären. Eine pauschale Zusage zur straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit wird nicht erteilt.
tuningV2 macht ausdrücklich keine Zusage, dass Veränderungen an der Fahrzeugsoftware gegenüber Hersteller, Prüforganisationen, Versicherung oder Garantiegeber unerkannt bleiben. Maßnahmen zur Umgehung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen oder zur Beeinträchtigung von Emissionsminderungssystemen im öffentlichen Straßenverkehr sind nicht Gegenstand unserer Leistungen.
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