AdBlue besteht aus Harnstoff gemischt mit destilliertem Wasser. Das Funktionsprinzip des Gesamtsystems basiert auf einer chemischen Reaktion der selektiven katalytischen Reduktion bei der schädliche Stickoxide in Stickstoff und Wasserdampf umgewandelt werden. AdBlue wird vor dem SCR-Katalysator eingespritzt dieser Prozess selbst wird über verschiedene SCR-Sensoren gesteuert. Das System ist sehr empfindlich und störanfällig, was im Fahralltag zu vielen Problemen führt.
Wer kennt es nicht, das Spektakel beginnt meist mit einer Anzeige im Kombiinstrument "Bitte AdBlue nachfüllen – Kein Motorstart in 1500 km". Diese Meldung kann man spätestens nach dem dritten mal nicht mehr ignorieren, denn dann geht der Motor in den Notlauf und das Fahrzeug fährt nur noch mit stark verminderter Leistung. Mit einem leeren Tank oder einen Defekt an der Sensorik lässt sich das Fahrzeug auch nicht mehr starten.
Das Deaktivieren des AdBlue-System aus dem Fahrzeugsystem ist im Geltungsbereich der StVZO und auch in der EU nicht zulässig. Das Führen von Kraftfahrzeugen mit deaktivierten AdBlue System ist im öff. Straßenverkehr nicht zulässig, bzw. kann zu dem Wegfall von Steuervorteilen und Erlöschen der ABE führen.
Die Deaktivierung ist beispielsweise für Automarken wie Audi, Bentley, BMW, Cadillac, Chevrolet, Citroen, Dacia, Dodge, Ferrari, Fiat, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Jeep, Kia, Lamborghini, Lancia, Land Rover, Maserati, Mazda, Mercedes Benz, Mini, Mitsubishi, Nissan, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Saab, Seat, Skoda, Suzuki, Toyota, Volkswagen und Volvo möglich.